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Vermögensverwaltung: Welche Kosten fallen an?

Wer sich dafür entschieden hat, sein Vermögen professionell verwalten zu lassen, steht vor der Aufgabe, den passenden Vermögensverwalter auszuwählen. Dabei spielen auch die Kosten eine Rolle. 

Ein Vermögen möglichst gewinnbringend anzulegen und dabei die Risiken zu begrenzen, erfordert sehr viel Detailwissen und Arbeit. Arbeit, die nicht alle Anlegerinnen und Anleger selbst erledigen möchten – sei es aus Zeitmangel oder weil sie hochkomplexe Entscheidungen wie die Auswahl von Einzeltiteln und die Zusammenstellung eines Portfolios lieber professionellen Kapitalmarktexperten überlassen möchten. Schließlich geht es darum, den Wert des eigenen Vermögens langfristig zu erhalten und zu mehren.   

Ist die Entscheidung einmal gefallen, die Verwaltung des eigenen Vermögens aus der Hand zu geben, stehen sie vor der schwierigen Aufgabe, eine Vielzahl von Angeboten zu vergleichen. Sie müssen diese im Detail prüfen und sich einen Überblick über die verschiedenen Anlagestrategien und über die Kosten verschaffen – keine leichte Aufgabe.

Natürlich sind die anfallenden Kostenpositionen im Großen und Ganzen dieselben. Doch Anleger sollten prüfen, welche davon in dem angebotenen Kostenmodell enthalten sind – und welche zusätzlich erhoben werden. Denn auch eine All-in-Gebühr enthält oftmals nicht alle Kosten.

Im Folgenden ein Überblick über Gebühren, die erhoben werden könnten: 

  • Honorar des Vermögensverwalters / Management Fee
    Sofern die Honorarkosten ausgewiesen werden, fällt Mehrwertsteuer an. Diese können bereits in den angegebenen Kosten enthalten sein oder zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
  • Depot- und Kontoführung
    Viele Vermögensverwalter stellen zwar Portfolios zusammen, doch das Depot wird von einer Depotbank geführt. Die Gebühren dafür werden zum Teil zusätzlich berechnet. 
  • Transaktionskosten / Ordergebühren
    Beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren fallen Transaktionskosten an, die einige Vermögensverwalter ihren Kunden gesondert in Rechnung stellen. 
  • Produktkosten
    Nicht alle Vermögensverwalter stellen die Portfolios ihrer Kunden aus Einzeltiteln zusammen. Oftmals kommen verschiedene ETFs oder aktiv gemanagte Fonds zum Einsatz. Die jeweiligen Anbieter erheben für ihre Produkte Gebühren, die als Produktkosten ausgewiesen werden.
  • Gewinnbeteiligung / Erfolgsvergütung
    Einige Vermögensverwalter erheben eine Gewinnbeteiligung oder Erfolgsvergütung. Diese basiert in der Regel auf einem prozentualen Anteil der Performance. Anleger sollten darauf achten, dass eine gewisse Basisperformance gebührenfrei ist.
  • Rebalancing
    Wer sich für eine Anlagestrategie entschieden hat, die zum eigenen Risikoprofil passt, möchte natürlich, dass die Gewichtung der Anlageklassen auch auf lange Sicht erhalten bleibt. In der Regel entwickeln sich einzelne Anlageklassen oder Wertpapiere besser als andere. Deswegen muss das Gleichgewicht von Zeit zu Zeit wieder hergestellt werden. Diese Dienstleistung stellen einige Vermögensverwalter in Rechnung.
  • Ausgabeaufschlag
    Enthält das Portfolio Fonds, können beim Kauf Ausgabeaufschläge anfallen. Diese werden prozentual berechnet und von Vermittlern oder Anlageberatern erhoben.

Die Kosten für eine professionelle Vermögensverwaltung werden unterschiedlich ausgewiesen und erhoben. Hilfreich ist der Kostenbericht, den Anleger anfordern können. Dieser sollte so gestaltet sein, dass sie die einzelnen Positionen nachvollziehen können und dass deutlich wird, wie sie sich auf auf die Rendite auswirken. 

Grundsätzlich lässt sich die Kostenstruktur von Vermögensverwaltungen in folgende drei Modelle unterteilen: 

  • Klassische Management-Gebühr
    Die klassische Management Fee, oder Management-Gebühr, beträgt in der Regel einen bestimmten Prozentsatz des verwalteten Vermögens. Weitere Kosten für die Depotführung, Transaktions- oder Produktkosten können anfallen. 
  • Management-Gebühr plus Erfolgsvergütung 
    Einige Vermögensverwalter erheben zusätzlich zur Management Fee eine erfolgsabhängige Vergütung, die Performance Fee. Diese orientiert sich am erwirtschafteten Gewinn. 
  • All-in-Gebühr
    In einer All-in-Gebühr sollten grundsätzlich alle anfallenden Gebühren enthalten sein. Leider ist dies nicht immer der Fall. Es kommt vor, dass mit einer All-in-Gebühr geworben wird, aber dennoch beispielsweise die Produktkosten, also Kosten für Fonds oder ETFs, gesondert in Rechnung gestellt werden. 

Die Kosten von Vermögensverwaltungen können variieren und hängen stark davon ab, wie das Vermögen verwaltet wird. Enthält ein Portfolio ausschließlich passive Investments, also ETFs, schlägt sich das womöglich in einem geringeren Vermögensverwaltungshonorar nieder. Denn ETFs bilden lediglich bestehende Indizes wie den so genannten Weltindex MSCI World oder den amerikanischen Aktienindex S&P500 nach. 

Enthält das Portfolio hingegen aktiv gemanagte Fonds oder ausschließlich sorgfältig ausgewählte Titel, können die Kosten etwas höher ausfallen. Analysten und Portfoliomanager prüfen wichtige Unternehmenskennzahlen und stellen diversifizierte Portfolios zusammen. Diese können nicht nur Aktien, sondern weitere Anlageklassen wie beispielsweise Anleihen und Gold enthalten. Denn gerade, wenn es an der Börse turbulent zugeht, können weitere Anlageklassen ein Portfolio stabilisieren. Anlegerinnen und Anleger müssen sich über die Unterschiede klar sein und sich für eine Lösung entscheiden, mit der sie sich langfristig wohlfühlen.   

Bei Flossbach von Storch ONE arbeiten wir mit einer All-in-Gebühr, die ihren Namen auch verdient. Darin enthalten sind sämtliche Kosten für unsere Vermögensverwaltung, Depotgebühren, Transaktionskosten und das Rebalancing. Auch ein Strategiewechsel ist kostenlos möglich. Zusätzlich zur All-in-Gebühr fallen keine weiteren Kosten an. Wir investieren Ihr Vermögen ausschließlich in Titel, von denen wir überzeugt sind, und steuern Ihr Portfolio aktiv. Und selbstverständlich sind wir auch persönlich für Sie da. Rufen Sie uns einfach an, vereinbaren Sie einen Termin oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

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